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Wasserzählerstands-Mitteilung 2019
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB an der Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs beteiligt.
Veranlassung und Ziel der Planung: Das Flurstück 132/11 liegt innerhalb eines im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 gelegenen Gewerbegebiets. Eine geregelte Zufahrt ist von Norden aus nicht möglich, weswegen ein erster Änderungsplan aufgelegt wird. Hierfür ist vorgesehen, von der Siemensstraße aus nach Süden den bestehenden Feldweg (Flst. Nr. 58/4 und 131 tlw. Siemensstraße) auf 5 m Breite auszubauen.
Um der von der Bauleitplanung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans
- mit Begründung,
- Berücksichtigung umweltschützender Belange mit Beschreibung der Umwelt und Bewertung der Umweltsituation,
- und den vorliegenden Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, unterteilt nach den Themenblöcken:
- Ergänzung der Planunterlagen um Aussagen zur Entwässerung, zum Bodenschutz (Lahn-Dill-Kreis, FD Umwelt, Natur und Wasser),
- und Hinweise zu Bodendenkmälern (Lahn-Dill-Kreis, FD Bautechnik).
in der Zeit
vom 27. Mai 2019 bis 27. Juni 2019 einschließlich
im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in 35638 Leun- Stockhausen, 1. OG
Montags und Dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochs: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitags: 08:00 - 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Während der genannten Frist können zu den Unterlagen Stellungnahmen abgegeben oder zu Protokoll gegeben werden.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an auch auf der Internetseite der Stadt Leun www.leun.de à Bauen, Wirtschaft, Wohnen à Bebauungspläne eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weitere Hinweise:
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Leun sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Leun bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7 „Leun-Ost“,1. Änderung in Leun
Leun, den 17.05.2019
Der Magistrat der Stadt Leun
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein