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Ortsgerichte

Ortsgerichte lassen sich in jeder Gemeinde wieder finden, so auch in Leun. Bundesweit ist Hessen das einzige Bundesland, welches über Ortsgerichte verfügt und bietet ein gutes Beispiel für eine Verwaltung, die nahe in Verbindung mit den Bürgern steht. Ortsgerichte werden als Hilfsbehörden der Justiz angesehen und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden, die als Justizverwaltung gilt.

 

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Zusätzliche detaillierte Informationen finden sie unter: www.ortsgericht.de


Für die vier Stadtteile von Leun hat die Justizverwaltung 3 Ortsbezirke fest gelegt

 

Stadtteil gehört zu
Biskirchen Ortsgerichtbezirk 3
Bissenberg Ortsgerichtbezirk 2
Leun Ortsgerichtbezirk 1
Stockhausen Ortsgerichtbezirk 2


Ansprechpartner für die folgenden Ortsbezirke sind:

 

Leun


Ortsgerichtsvorsteher
Hermann Döpp
Röntgenweg 16
Telefon: 06473/931923 oder 06473/931922

 

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Marco Carnetto
Obertorstraße 22
Telefon: 06473/91050
 

Stockhausen/Bissenberg


Ortsgerichtsvorsteher
Burkhard Müller
Schöne Aussicht 18
Telefon: 06473/2847

 

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Gerd Uwe Keller
Stockhäuser Straße 20
Telefon: 06473/3456


Biskirchen

 

Ortsgerichtsvorsteher
Olaf Zipp
Am Holzapfel 1
Telefon: 06473/2405


Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Rüdiger Kehl
Ostlandstraße 9
Telefon: 06473/2458