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Die Kindertagesstätten und Betreuenden Grundschulen der Stadt Leun sind ab Montag 16.03.2020 bis vorerst Sonntag, 10. Mai 2020 auf Grund der Verfügung des Landes Hessen geschlossen

Update Nr. 5:

 

alle Kindergärten  und die Schulbetreuung sind ab dem 06.07.2020 im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle geöffnet.

 

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Update Nr. 4:

 

Verlängerung der Schließung bis aktuell 10.05.2020

 

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Update Nr. 3: 20.04.2020, 14:00 Uhr

 

Durch Landesverordnung vom 18.04.2020 sind die Personengruppen, die die Notbetreuung nutzen können, erweitert worden.

 

Die jetzt gültige Liste ist in der Lesefassung zu finden.

 

Im Übrigen gelten die vorherigen Aussage unverändert fort.

 

Über Neuerungen oder Veränderungen berichten wir wieder an dieser Stelle.

 

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Update Nr. 2: 15.03.2020, 10:00 Uhr

 

Durch Landesverordnung vom 14.03.2020 sind die Personengruppen, die die Notbetreuung nutzen können, erweitert worden.

 

Die jetzt gültige Liste ist in Artikel 2 der Änderungsverordnung zu finden.

 

Im Übrigen gelten die vorherigen Aussagen unverändert fort.

 

Über Neuerungen oder Veränderungen berichten wir wieder an dieser Stelle.

 

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Update Nr. 1: 14.03.2020 17.53 Uhr
 
Die angekündigte Schließung tritt am 16.03.2020 in Kraft.
 
Eine Notbetreuung ist zunächst ab Montag in allen Einrichtungen möglich, für die Kinder bei denen alle Erziehungsberechtigten unter die Personengruppen der Landesverordnung vom 13.03.2020 fallen. Diese ist zu finden im Verordnungstext § 2 Abs.2
 
Hierbei gelten folgende Einschränkungen:
Abs. 2 gilt nicht, wenn die Kinder
a) Krankheitssymptome aufweisen,
b) in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
c) sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
 
Für Kinder, die die Ausnahmebedingungen der Landesverordnung nicht erfüllen, gilt das Betreuungsverbot! Die für die Kindertagesstätten geltenden Vorschriften finden für die Betreuenden Grundschulen der Stadt Leun ebenfalls Anwendung.
 
Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Woche die Notbetreuung in einer Einrichtung zusammengelegt werden kann.
 
Wir weisen die Erziehungsberechtigten darauf hin, die nicht zu der in dem Erlass der Landesregierung angesprochenen Personengruppe gehören, ihre Kinder zu Hause zu lassen und sich um eine eigene Betreuung zu kümmern, die gerade nicht Großeltern heißt. Auch sollte von selbstgegründeten Betreuungsgruppen im Sinne des Infektionsschutzes abgesehen werden.
 
Aktuell bemühen wir uns die Krise zu meistern. Um alle Fragen zum Thema Gebühren kümmern wir uns später!
 
Über Neuerungen oder Veränderungen berichten wir wieder an dieser Stelle.
 
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Die Kindertagesstätten und Betreuenden Grundschulen der Stadt Leun sind ab Montag 16.03.2020 bis vorerst Sonntag, 19. April 2020 (Ende der hessischen Osterferien) auf Grund der Verfügung des Landes Hessen geschlossen.
 
Die Stadt Leun wird eine Notbetreuung einrichten basierend auf den Vorgaben des Landes Hessen, die hier zu finden sind:  https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen
 
Konkrete Informationen bezüglich der Handhabung der Notgruppen finden Sie im Laufe des Samstagnachmittags (14.03.2020) an dieser Stelle.
 
Björn Hartmann
Bürgermeister